Gebühren
Kanalgebühren seit 01.01.2010
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1,80 EUR/m3 ohne MwSt. bzw. 1,50 EUR/m3 ohne MwSt. | ||
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(bei Grundstücken, von denen das Niederschlagswasser gem. § 4 Abs. 5 EWS nicht der Einrichtung zugeführt wird, ermäßigt sich die Einleitungsgebühr ab Antragstellung und Überprüfung seitens der Stadtwerke) |
Herstellungskosten - Beiträge Entwässerung
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| Grundstücksfläche (m²): | 1,80 € |
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Geschoßfläche (m²): |
3,50 € |